Mein Recht

Recht zu haben heisst nicht automatisch Recht zu bekommen. Leider.

 

Fall 1: Sie haben eine Schaden erlitten: Blechschaden Auto, und sind verletzt, fallen 3 Monate aus. Sie sind der Meinung, dass Sie im Recht sind, aber Ihr Gegner ist anderer Meinung. Sie haben nun die Möglichkeit, auf Ihre Ansprüche zu verzichten oder den Gang zum Gericht anzutreten. Dort weiss man bekanntlich vorher nie wie es ausgeht – und Sie tragen so das Kostenrisiko für den ganzen Prozess – wenn er verloren geht. Eine Rechtsschutzversicherung befreit Sie von diesem Risiko. Im Fachjargon sprechen wir hier von „Schadenersatz-Rechtsschutz“

 

Fall 2: Sie sind beim Radfahren in einen Unfall mit Verletzten verwickelt und die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen als Unfallbeteiligtem das Strafdelikt „fahrlässige Körperverletzung“ vor. Das ist ein ganz normaler Vorgang nach einem Verkehrsunfall. Es ist noch nicht entschieden, wer den Unfall tatsächlich verursacht hat. Egal, wie das Strafverfahren ausgeht – auch wenn Sie freigesprochen werden - die Kosten für Ihren Verteidiger bezahlen Sie selbst. Oder Sie haben eine Rechtsschutzversicherung. Im Fachjargon sprechen wir hier von „Straf-Rechtsschutz“.

 

Es gibt noch viele andere „Bausteine“ die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Die Rechtsschutzversicherung bietet eben immer nur eine „Ausschnittsdeckung“ – das heisst es gibt keine „Generalrechtsschutz“ die alles abdeckt.

 

Somit ist hier eine „Diagnose“ Ihres Lebensumfeldes eines der wichtigsten Dinge vor dem Abschluss!